ONLINE SEIT 1999 Letzte Aktualisierung 09.04.2024
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Ausbildung im Täle

Liebe Beaglefreunde, der nächste Ausbildungstermin wird zeitnah bekannt gegeben.
 
Liebe Grüße 
Dominik 
 
Um 14:30 wäre Treffpunkt für den gemeinsamen Spaziergang. 
Ab 15:30 beginnt das Training auf dem Hundeplatz. 
 
Für das Training bitte mitbringen: 
 
-Kurze Führleine (ca. 1,50m)
-Halsband (!FEST sitzend!) 
-Ausreichend weiche kleine Leckerlie 
Liebe Landesgruppenmitglieder,
 
wie auf der Mitgliederversammlung besprochen, würde ich dieses Jahr gerne wieder Ausbildungseinheiten im Täle anbieten.
 
Zur besseren Planung und zur Abwägung, ob sich genügend regelmäßige (!!) Teilnehmer finden, auch im Hinblick auf eine mögliche Beaglediplomprüfung am Ende des Jahres, möchte ich darum bitten, dass alle Interessierten das angehängte Formular zeitnah an mich zurücksenden.
 
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
 
Dominik Egger
Auszug aus dem LNatSchG

• Nach § 37 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Diese Regelung gilt natürlich nicht nur für Menschen, sondern auch für mitgeführte und zu beaufsichtigende Hunde.

Jeder Hundehalter sollte sich in diesem Zusammenhang vergegenwärtigen, dass er mit einem solchen Verhalten gegen geltendes Recht verstößt, und diese Verstöße mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden können:

• Nach § 64 Abs.2 Ziffern 18 bzw. 19 LNatSchG ist das Verunreinigen von Grundstücken in der freien Landschaft bzw. das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen in der Nutzzeit außerhalb der Wege eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 15.000,-   geahndet werden kann. Ordnungswidrig handelt im übrigen auch, wer Tiere, für die er verantwortlich ist, außerhalb eingezäunter Grundstücke ohne genügend Aufsicht oder Sicherung lässt, wenn dadurch die Nutzung eines fremden landwirtschaftlichen Grundstücks gefährdet wird. Diese Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 28 Abs.1 Landwirtschaftsgesetz (LLG) mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,-   geahndet werden.

AKTUELL

Keine Flexi-/Schleppleinen
Um Eventualitäten vorzubeugen fordert der Vorstand hierzu auf, bei unseren Wanderungen auf die Benutzung von Flexi-, und Schleppleinen zu verzichten. Immer wieder kommt es hier zu ungewollten Situationen der Vier- und Zweibeiner, die an unseren Veranstaltungen teilnehmen. Es erschwert auch das "soziale Miteinander" von Mensch und Hund. Nicht selten endet es dann in einem "Über- und Durcheinander", bis hin zu Unfällen, was vermeidbar ist.

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Landesgruppe Baden-Württemberg im BeagleClub Deutschland e.V.